mbd Dateitransfer

Schlüssel eingeben

Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei hat Ihnen einen Schlüssel aus sechs Vierergruppen genannt — meist am Telefon. Er steht bewusst nicht in der E-Mail mit diesem Verweis.


Wie dieser Dateitransfer funktioniert
Wir können die Dateien nicht auf Schadsoftware prüfen. Das ist die Kehrseite der Verschlüsselung (Punkt 3). Öffnen Sie deshalb nur, was Sie erwarten — und fragen Sie im Zweifel telefonisch nach, ob die Datei wirklich von uns stammt.
  1. Einrichten kann nur die Kanzlei.

    Ein Austauschplatz entsteht ausschließlich aus dem Kanzleinetz heraus. Von außen kann niemand hier etwas anlegen — auch nicht, wer die Adresse dieser Seite kennt.

  2. Beide Seiten können hochladen.

    Derselbe Schlüssel gilt in beide Richtungen: Sie können uns Unterlagen schicken, und wir Ihnen. Ein zweiter Schlüssel für die Rückrichtung ist nicht nötig.

  3. Ende-zu-Ende verschlüsselt.

    Verschlüsselt wird auf dem Gerät, von dem die Datei hochgeladen wird — entschlüsselt auf dem Gerät, das sie herunterlädt. Dazwischen liegt sie auf unserem Server als Zufallsdaten. Nur wer den Schlüssel hat, kann die Datei entschlüsseln und den Dateinamen lesen.

    Der Schlüssel wird nirgendwohin übertragen. Er entsteht in Ihrem Browser und bleibt dort. Das heißt auch: Geht er verloren, sind die Dateien verloren — auch für uns. Dann sprechen wir uns ab und stellen sie erneut bereit.

  4. Nach dem Herunterladen wird gelöscht.

    Sobald eine Datei vollständig heruntergeladen wurde, löscht der Server sie — auch für die Gegenseite. Ein abgebrochener Download kann wiederholt werden.

  5. Spätestens nach 24 Stunden wird gelöscht.

    Auch dann, wenn niemand die Datei abgeholt hat. Dies ist kein Archiv.

  6. Bis 5 GB je Datei.

    Das deckt alles ab, was üblicherweise ausgetauscht wird. Ist eine Datei größer, rufen Sie uns an — dann finden wir einen anderen Weg.